BDA | Spitzentreffen der Allianz für Aus- und Weiterbildung und Anpassungen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute hat die Spitzenrunde der Allianz für Aus- und Weiterbildung auf Ebene der Ministerinnen und Minister bzw. der Präsidenten virtuell getagt. Ebenfalls heute hat das Kabinett Änderungen des Bundesprogramms Ausbildungsplätze sichern verabschiedet.

  1. Allianz für Aus- und Weiterbildung

Für die BDA hat Arbeitgeberpräsident Dr. Rainer Dulger an dem Spitzentreffen teilgenommen. In der anschließenden Pressekonferenz hat er die Sprecherrolle für die Wirtschaft wahrgenommen.

Im Zentrum der Spitzenrunde stand ein Austausch der Allianz-Partner zur aktuellen Situation auf dem Ausbildungsmarkt sowie die Verabschiedung einer gemeinsamen Erklärung, die eine Vielzahl an Maßnahmen zur Unterstützung der beruflichen Ausbildung in Zeiten von Corona beinhaltet. Diese konzentrieren sich auf drei Handlungsfelder:

  1. Verstärkte Ansprache von Jugendlichen, Unterstützung der beruflichen Orientierung und der Anbahnung von Ausbildungsverträgen
  2. Qualitätssicherung in der Ausbildung und Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung
  3. Unterstützung bei der Bereitstellung von Ausbildungsplätzen.

An mehreren Stellen des Textes wird Bezug auf die Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ genommen.

Die vollständige Erklärung sowie die gemeinsame Presse-Erklärung erhalten Sie auf Anfrage per Email. 

 

  1. Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

Über die geplanten Weiterentwicklungen des Bundesprogramms hatten wir Sie per RS V/017/21 vom 4. März 2021 informiert. In einer Sitzung des Bundeskabinetts, die ebenfalls heute stattgefunden hat, wurden die im Rundschreiben genannten Änderungen der 1. Förderlinie (Ausbildungs- und Übernahmeprämien, Zuschuss zur Ausbildungs- und Ausbildervergütung) ohne Abweichungen beschlossen.

Auch die 2. Förderlinie (Auftrags- und Verbundausbildung) soll geändert werden. Das BMBF hat uns als federführendes Ministerium über folgende, noch im Entwurf befindliche Änderungen informiert, die über die bisher geplanten Änderungen hinausgehen:

  • Eine Prämie zur Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung wird entweder an den Stammausbildungsbetrieb oder an den Interims-Ausbildungsbetrieb / die Überbetriebliche Berufsbildungsstätte (ÜBS) / den Ausbildungsdienstleister gezahlt. Die Antragsberechtigten verständigen sich untereinander, wer von ihnen die Prämie beantragt.
  • Die Prämienhöhe beträgt für jede(n) Auszubildende(n), die/der an der geförderten Auftrags- oder Verbundausbildung teilnimmt, 450 Euro pro Woche, maximal 8.000 Euro.

Neuer Fördertatbestand:

  • Gefördert wird die Teilnahme an Prüfungsvorbereitungslehrgängen für Auszubildende, die im Laufe des Jahres 2021 ganz oder teilweise ihre Abschlussprüfung ablegen wollen.
  • Antragsberechtigt ist nur der Stammausbildungsbetrieb.
  • Die Prämienhöhe beträgt 50 Prozent des dem Stammausbildungsbetrieb für die Prüfungsvorbereitung in Rechnung gestellten Entgelts, maximal 500 Euro pro teilnehmende(m) Auszubildende(n).
  • Die Prämie wird für jede(n) Auszubildende(n) im Jahr 2021 nur einmal gezahlt. Die Prämienzahlung ist abhängig von der regelmäßigen Teilnahme der/des Auszubildenden an der Prüfungsvorbereitung.
  • Die Teilnahme an der Prüfungsvorbereitung muss der/dem Auszubildenden ohne Eigenbeteiligung am Entgelt zur Verfügung gestellt werden.

Bewertung:

In den insgesamt beschlossenen Änderungen der 1. Förderlinie wurden zahlreiche Forderungen der BDA und ihrer Mitgliedsverbände berücksichtigt, die darauf abzielen, dass das Programm nach verhaltenem Start im Jahr 2020 die Branchen und Betriebe mit ihren Auszubildenden, die am stärksten von der Coronakrise betroffen sind, künftig auch tatsächlich erreicht. Nicht aufgegriffen wurde trotz intensiver Bemühungen eine weitere Öffnung der Betriebsgrößenklasse über 499 Beschäftigte hinaus. Ebenfalls nicht umgesetzt wurde der Ausschluss der Minijobber bei der Berechnung des 50prozentigen Arbeitsausfalls in Unternehmen  beim Zuschuss zur Ausbilder- und Ausbildungsvergütung bei deren Herausnahme aus Kurzarbeit. Damit bleibt ein schwerwiegendes Hemmnis des Zugangs von Branchen, die aus gutem Grund in relevantem Umfang Minijobber beschäftigen, zu dieser Förderlinie des Bundesprogramms bestehen.

Die geplanten Änderungen der 2. Förderlinie sind zu begrüßen. Bei der Auszahlung der Fördergelder an den Stammausbildungsbetrieb oder an den aufnehmenden Betrieb/Träger handelt es sich um ein pragmatisches Vorgehen. Die Förderhöhe von 450 € pro Woche, also 1800 € pro Monat sind ausreichend, um sowohl die Maßnahmekosten abzudecken, als auch einen beträchtlichen Teil der Ausbildungsvergütung. Die geplante Förderung der Kosten für Prüfungsvorbereitungen kann einen guten Beitrag dazu leisten, pandemiebedingte Herausforderungen bei der Vermittlung von Ausbildungsinhalten zu bewältigen und Auszubildende auf dem Weg zu einem erfolgreichen Abschluss zu unterstützen.

Quelle: BDA Rundschreiben Nr. V/020/21