Werkverträge, Meisterpflicht – Unsere Experten navigieren Sie durch bürokratische Hürden.

Seit dem Jahr 2013 ist Kroatien vollwertiges Mitglied der Europäischen Union. Unternehmen im deutsch-kroatischen Wirtschaftsraum können seitdem auch die volle Dienstleistungsfreiheit in Anspruch nehmen.

Allerdings bestehen immer noch viele Fallstricke für Unternehmen, so dass das Ausführen von Dienstleistungen (Werkverträgen) mit vielen Auflagen verbunden ist.

Als KWVD beraten und begleiten wir Sie als Experten bei Ihren Dienstleistungsvorhaben im deutsch-kroatischen Wirtschaftsraum.

Hierbei bereiten wir individuell für Ihr Unternehmen eine Checkliste mit Verfahrensanweisung sowie Musterformulare vor.

Unser Bestreben ist es, die bürokratischen Hürden für Sie als Unternehmen verständlich zu gestalten und Sie von meist teuren Verfahrensfehlern zu bewahren.

So beraten und begleiten wir speziell auch Handwerksbetriebe bei der Fragestellung der Eintragung eines „Meisters“.