Können Sie wegen des Coronavirus ihre Flüge stornieren?

Sehr geehrte Mitglieder der Kroatischen Wirtschaftsvereinigung,

anbei kurze Informationen, die Ihnen bei Ihrer Geschäftstätigkeit evtl. behilflich sein können.

Jede Person kann einen Flug stornieren, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung des Fluges oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Damit ist zugleich klargestellt, dass es nicht auf eine generelle Betrachtung ankommt, sondern auf eine ganz spezifische Bewertung über die Auswirkungen des Virus am Ort der Reise. Flüge in die norditalienischen Gegenden, die unter Quarantäne stehen, wären sicherlich mit erheblichen Beeinträchtigungen verbunden und könnten daher storniert werden. Eine Reise in eine Gegend, in der der Flugverkehr nicht mehr gewährleistet ist, wäre ebenso mit erheblichen Beeinträchtigungen versehen und könnte daher durch den Kunden kostenfrei storniert werden.

Indizien sind Warnhinweise auf der Webseite des Auswärtigen Amtes oder der Webseite der Weltgesundheitsorganisation WHO oder der örtlichen Gesundheitsbehörden.

Nicht entscheidend sind aber die subjektive Befindlichkeit des Kunden, seine Angst oder seine Befürchtungen. Es müssen definitiv objektive Faktoren sein, die den Flug erheblich beeinträchtigen. Eine Reise nach Norditalien kann man also sicherlich nicht stornieren, da nicht die gesamte Region unter Quarantäne steht.

Letztlich wird es also zu einer Einzelfallentscheidung kommen müssen, ob aufgrund bestimmter Gegebenheiten der Flug bzw. die Beförderung nicht möglich ist.

Stornieren kann der Kunde im Übrigen bis zum Reiseantritt immer – jedoch bekommt er dann nicht den vollen Reisepreis zurück.

Können Airlines wegen des Coronavirus Flüge stornieren

Airlines können ebenfalls wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände einen Flug stornieren, wenn sie an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. Dies bedeutet, dass eine Airline dann den Flug stornieren kann, wenn etwa ein Flugverbot besteht, oder wenn bestimmte Ortschaften gar nicht mehr erreicht werden können. Dieses Kündigungsrecht kann die Airline allerdings nur vor Antritt des Fluges ausüben.

Was ist allgemein zu raten? 

Die derzeitige Entwicklung sollte genau beobachtet werden. Aber es macht keinen Sinn, bereits jetzt im Voraus für mehrere Wochen über Flugstornierungen nachzudenken. Die Verbreitung des Virus, die tatsächliche Ansteckungssituation und mögliche Eindämmungen sind noch völlig offen.