Corona-Testpflicht beschlossen: Was jetzt für Arbeitgeber gilt

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Die Testpflicht am Arbeitsplatz kommt. Die Bundesregierung hat die Änderung der Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Was zu beachten ist, wie hoch die Strafen sind und was Handwerksverbände dazu sagen.

Das Bundeskabinett hat eine Testpflicht für Unternehmen beschlossen. „Ziel ist es, die Infektionsrisiken bei der Arbeit zu minimieren und die Gesundheit von Beschäftigten zu schützen“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nach einem entsprechenden Kabinettsbeschluss zur Corona-Arbeitsschutzverordnung. So sollen Arbeitgeber allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens einmal die Woche Selbst- oder Schnelltests anbieten. Für besonders gefährdete Beschäftigte, die häufig Kundenkontakt haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen, sollen mindestens zweimal die Woche Tests angeboten werden. Eine Testpflicht für Arbeitnehmer besteht nicht. Die Regelung werde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trete voraussichtlich Mitte nächster Woche in Kraft.

Bestehende Corona-Arbeitsschutzregeln werden bis Ende Juni verlängert

Darüber hinaus sollen die bestehenden Corona-Arbeitsschutzregeln wie die Homeoffice-Pflicht, das Erstellen von Hygienekonzepten, Abstandhalten, Lüften und Maskentragen bis 30. Juni verlängert werden. Wie Heil weiter sagte, befindet sich Deutschland mitten in der dritten Welle. „Wir müssen in dieser Welle das Ruder herumreißen“, betonte er. Dazu müssten allen einen Beitrag leisten. Mit der Testpflicht könnten letztlich auch Betriebsschließungen vermieden werden. Die Kosten für die Tests müssten die Arbeitgeber tragen. Sie seien aber von der Steuer absetzbar.

Altmaier: Unternehmen müssen Tests nicht dokumentieren

Wie das Bundeswirtschaftsministerium betonte, können Unternehmen bei entsprechenden Umsatzeinbrüchen im Rahmen der Überbrückungshilfe III die Kosten für Schnelltests und Selbsttests als sogenannte „Kosten für Hygienemaßnahmen“ geltend machen. Das Ministerium betonte außerdem, dass es für Unternehmen keine Dokumentationspflicht für das Testen gebe. Im Prinzip reiche es, den in Präsenz Beschäftigten Selbsttests auszugeben.

Handwerk hält Testpflicht für falsches Signal

Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer kritisierte die Testpflicht scharf. „Die jetzt beschlossene gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten Tests anzubieten, ist das falsche Signal und belastet unsere Handwerksbetriebe zusätzlich in einer für sie ohnehin schwierigen Lage“, sagte er. Die gesetzgeberisch unnötige Aktion sei der Versuch, die beim Staat liegende Verantwortung für die Pandemiebekämpfung auf die Wirtschaft zu verlagern. „Unsere Betriebe testen bereits jetzt freiwillig in großem Umfang und dort, wo es noch nicht der Fall ist, liegt es mehrheitlich daran, dass nicht ausreichend Test-Kits beschafft oder beliefert werden können“, fügte er hinzu.

Die Friseure zeigten sich erleichtert, dass es keine automatischen Schließungen von Friseurbetrieben geben wird, sehen aber ebenfalls Probleme bei der Beschaffung der Test. „Die Einführung einer bundesweiten Testpflicht bringt aber vor allem in der Anfangsphase Beschaffungsprobleme für die Betriebe und bedeutet zudem eine weitere finanzielle Belastung“, sagte Jörg Müller, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks.

Der Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) reagierte verärgert auf die Testpflicht. „Dieses Engagement ist in den vergangenen Wochen kontinuierlich ausgeweitet worden. Wir setzen hier auf das freiwillige Engagement der Betriebe und lehnen eine Zwangsverpflichtung ab“, sagte ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. Wenn die Politik die Übernahme der Testkosten durch die Betriebe als Beitrag zur Pandemiebekämpfung deklariere, werde komplett vergessen, welche wirtschaftlichen Belastungen der Automobilhandel aufgrund des monatelangen Verkaufsverbots bisher zu tragen habe, so Karpinski weiter.

Im Zweifelsfall droht ein Bußgeld

Mit Blick auf mögliche Beschaffungsengpässe sagte Heil, nach Aussage der zuständigen Ministerien Gesundheit und Verkehr sei die Verfügbarkeit gegeben. „Wir werden nichts von Unternehmen verlangen, was nicht möglich ist.“ Auch genüge es anfangs, dass sich ein Unternehmen um Tests bemühe. „Es reicht der Bestellschein,“ sagte er. Gleichwohl machte er unmissverständlich klar, dass es sich um eine Arbeitsschutzregel handle. Wer keine Tests zur Verfügung stellt oder wer sich nicht bemüht, Tests zu bekommen, der habe mit Konsequenzen zu rechnen. Es sei Aufgabe der Arbeitsschutzbehörden der Länder, dies im Zweifelsfall zu überprüfen und anzuordnen. Dabei könnten Verstöße gegen ihre Anordnung mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden, heißt in einer Mitteilung des Bundesarbeitsministeriums.

Weitere Infos: Einen Überblick über zugelassene Hersteller von Schnelltests gibt es auf dieser Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Quelle: Karin Birk, Deutsche-Handwerkszeitung.de, Politik + Wirtschaft – 13.04.2021