Änderungen im Mai: Neue Gesetze und Regelungen

Maler und Lackierer erhalten ab Mai mehr Geld, der Jugendschutz im Internet wird erhöht: Das sind nur einige der neuen Gesetze und Regelungen, die zum Monatswechsel in Kraft treten. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen im Mai 2021.

„Alles neu macht der Mai“ lautet ein bekanntes Sprichwort. Zugegeben ändert sich zum Monatswechsel nicht alles, doch einige Neuerungen in Deutschland gibt es. So dürfen sich etwa Maler und Lackierer über mehr Geld freuen. Ein Überblick der sonstigen Änderungen, neuen Gesetze und Regelungen im Mai 2021:

Diese Änderungen gibt es im Mai 2021

Mehr Geld für Maler und Lackierer

Der Mindestlohn für Maler- und Lackierer steigt bundeseinheitlich ab Mai 2021:

  • Mindestlohn II: Gelernte Arbeitnehmer erhalten in Zukunft 13,80 Euro. Das entspricht einem Anstieg von 2,2 Prozent.
  • Mindestlohn I: Ungelernte Arbeitnehmer erhalten zukünftig 11,40 Euro, was einer Steigung von 2,7 Prozent entspricht.

Darauf geeinigt hatten sich die Tarifpartner Mitte Januar beim Tarifabschluss 2021. Die Mindestlöhne sind allgemein rechtsverbindlich nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz. Damit gelten sie auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Verbesserter Jugendschutz im Netz

Jugendliche und Kinder sollen im Netz besser vor Mobbing, sexueller Anmache oder Kostenfallen geschützt werden. Deshalb gilt ab Mai 2021 ein reformiertes Jugendschutzgesetz. Filme oder Spiele müssen verbindlich und einheitlich Alterseinstufungen erhalten. Auch Kostenfallen, unbeschränkte Kontaktfunktionen oder glücksspielähnliche Elemente müssen durch Kennzeichnungen transparent gemacht werden. Anbieter müssen zudem Hilfs- und Beschwerdesysteme für junge Nutzer anbieten, die sich im Netz bedrängt oder bedroht fühlen. Das Gesetz verpflichtet auch ausländische Anbieter.

Die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wird zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz. Sie wird künftig die Vorsorgemaßnahmen bei den Anbietern in den Blick nehmen und Verstöße ahnden. Dabei können laut Bundesfamilienministerium in „letzter Konsequenz“ Bußgelder in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro drohen.

Kinderbonus

Den einmaligen Kinderbonus von 150 Euro pro Kind bekommen Eltern, ohne dafür einen Antrag stellen zu müssen. Der Anspruch wird geregelt wie beim Kindergeld und ist als Unterstützung in Zeiten der Corona-Pandemie gedacht. Mehr als zehn Millionen Familien erhalten nach Angaben des Familienministeriums den Bonus. Das kostet den Bund rund 2,1 Milliarden Euro. Letztlich können aber nicht alle Eltern den Bonus komplett behalten. Bei der Steuer wird er, wie auch das Kindergeld, mit dem Kinderfreibetrag verrechnet: Je höher etwa das Einkommen, desto weniger bleibt davon übrig. Auf Hartz IV und den Unterhaltsvorschuss wird der Bonus dagegen nicht angerechnet, Geringverdiener profitieren also am meisten davon. Im vergangenen Jahr betrug der Kinderbonus 300 Euro.

Corona-Zuschlag Für Empfänger von Grundsicherung

Um Herausforderungen in Zeiten der Pandemie besser meistern zu können, bekommen Menschen mit Anspruch auf Sozialgeld oder Grundsicherung im Mai einmalig 150 Euro. Ein Antrag muss für den Corona-Zuschlag nicht gestellt werden.

Veränderungen bei Whatsapp und Microsoft Betriebssystem Windows 10

Anfang des Jahres forderte WhatsApp seine Nutzer per Pop-Up im Messenger auf, neuen Datenschutzregeln zuzustimmen. Zahlreiche Nutzer reagierten verärgert, alternative Anbieter verzeichneten Zuwächse in Millionenhöhe. Daraufhin verschob Whatsapp die Frist auf den 15. Mai.

Wie der Softwareentwickler Microsoft auf seiner Website mitteilt, wird die Version 1909 des Betriebssystems Windows 10 nach dem 11. Mai 2021 das Serviceende erreichen. Danach werde es keine Sicherheitsupdates mehr geben. Kunden sollten vor diesem Datum ihr Gerät auf die neueste Version von Windows 10 aktualisieren.

Comdirect schafft kostenloses Konto ab

Die Comdirect, Tochter der Commerzbank, schafft das kostenlose Girokonto ohne Bedingungen ab. Demnach ist ein Girokonto bei der Comdirect sechs Monate nach Eröffnung nur noch dann kostenlos, wenn eine der drei folgenden Bedingungen erfüllt ist: Monatlicher Geldeingang von 700 Euro, drei Zahlungen via Apple Pay beziehungsweise Google Pay oder mindestens eine Wertpapiertransaktion. Ansonsten verlangt die Bank pro Monat 4,90 Euro Kontoführungsgebühr. Für Studenten, Praktikanten und Azubis unter 28 Jahren ist das Konto kostenlos. Für Bestandskunden der Comdirect gelten die neuen Bedingungen vom 1. Mai 2021 an.

 

 

Quelle: Deutsche Handwerkszeitung, Eileen Wesolowski, 29.04.2021
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