Bürokratischer Aufwand soll reduziert werden / Kostenersparnis bei Unternehmen von 200 Mio. Euro pro Jahr vorgesehen / Von Waldemar Lichter
Zagreb (GTAI) – Die kroatische Regierung möchte das Geschäftsklima im Land weiter verbessern und die Kostenbelastung der Unternehmen deutlich verringern. Dazu sollen eine Reihe von bürokratischen Genehmigungsverfahren vereinfacht und Vorschriften abgebaut werden. Auch bei Tätigkeiten im Dienstleistungsbereich, etwa bei Notaren oder Wirtschaftsprüfern, ist eine weitere Vereinfachung und Kostensenkung vorgesehen.
Auf ihrer ersten Kabinettssitzung im neuen Jahr 2017 Anfang Januar hat die kroatische Regierung einen umfangreichen Aktionsplan zur administrativen Entlastung der Wirtschaft beschlossen. Das Papier sieht insgesamt 104 Maßnahmen zur Verringerung bürokratischer Verpflichtungen und Barrieren für Unternehmen vor, mit deren Durchführung noch in der ersten Jahreshälfte begonnen werden soll. Die meisten von ihnen beziehen sich auf Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und auf Verfahren zur Gründung von Unternehmen.
Die Reformen werden den Firmen nach Berechnung der Regierung eine Ersparnis von 1,5 Mrd. Kuna (Kn; rund 198,4 Mio. Euro; Wechselkurs der kroatischen Nationalbank am 9.1.17: 1 Euro = 7,56 Kn) pro Jahr bringen. Das entspricht einer Reduzierung der administrativen Kosten und Gebühren von etwa 30%. Der größte Teil der Ersparnis (29% von derzeit 4,4 Mrd. Kn) wird dabei im Bereich Arbeitsschutz erreicht, wo eine Reihe administrativer Verpflichtungen vereinfacht beziehungsweise kostenfrei wird. So soll beispielsweise die Erstellung eines verpflichtenden Dokuments zur Risikoeinschätzung für Arbeitnehmer künftig von den Unternehmen selbst online vorgenommen werden können und die Zahl der ärztlichen Pflichtuntersuchungen von zwei auf eine pro Jahr reduziert werden.
Erhebliche Kostenreduzierungen sind für die Gründung und Registrierung von Firmen vorgesehen. Hier wird eine Ersparnis von 76% der derzeitigen Kosten von 60,3 Mio. Kn angestrebt. Die Gründung von Handelsgesellschaften soll künftig auf elektronischem Wege möglich werden – ohne die Verpflichtung der notariellen Beglaubigung von Dokumenten oder der Erstellung eines Firmenstempels. Auch die Registrierung beim Finanzamt und bei den Sozialversicherungen sowie die Eröffnung von Bankkonten werden elektronisch möglich sein. Ähnliches ist für die Gründung von Handwerksbetrieben vorgesehen. Die Verbesserungen in diesem Bereich sollen bis Ende 2017 durchgeführt werden.
Bei dem jetzt beschlossenen Aktionsplan handele es sich nur um den Beginn der Reformen zur Verbesserung des Geschäftsklimas, so Martina Dalic, stellvertretende Regierungschefin und Ministerin für Wirtschaft, Unternehmen und Handwerk. Sie sollen dazu beitragen, dass die Geschäftstätigkeit im Land billiger und weniger stark reguliert werde. Die Regierung erhofft sich davon eine künftig günstigere Bewertung auf der Doing-Business-Rankingliste der Weltbank. Auf der aktuellen Liste 2017 belegt Kroatien den 43. Platz von 190 Ländern. Besonders schlecht schneidet das Land beim Umgang mit Baugenehmigungen (Rang 126) und im Bereich Unternehmensgründung (Rang 95) ab.
(Quelle:www.gtai.de)