Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung: Teilnahmepflicht und Bereitstellung der Prüfergebnisse

Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung: Teilnahmepflicht und Bereitstellung der Prüfergebnisse

Liebe Mitglieder und Partner der Kroatischen Wirtschaftsvereinigung,

die Rentenversicherungsträger führen für jeden Betrieb mindestens alle vier Jahre eine Betriebsprüfung durch (§ 28p Abs. 1 SGB IV). Im Rahmen einer elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP) sind seit 2023 die notwendigen Daten aus dem Entgeltabrechnungsprogramm grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Die weiteren prüfrelevanten Daten aus der Finanzbuchhaltung können bis Ende 2024 freiwillig übermittelt werden, danach ist die elektronische Übermittlung verpflichtend.

Auf Antrag des Arbeitgebers kann jedoch für Zeiträume bis zum 31.12.2026 auf eine elektronische Übermittlung der prüfrelevanten Daten per euBP verzichtet werden (vgl. § 126 SGB IV). Der Antrag ist formlos und unter Angabe der Betriebsnummer an den Rentenversicherungsträger zu senden, der für die Betriebsprüfung zuständig ist.

Grundsätzlich ersetzt die euBP nicht die Betriebsprüfung vor Ort. Sofern der Arbeitgeber jedoch an der euBP teilnimmt und diese mit den gelieferten Daten abgeschlossen werden kann, entfällt eine weitere Einsichtnahme der Unterlagen vor Ort.

Nach Angaben der BDA informiert die Deutsche Rentenversicherung Bund darüber, dass seit 2024 auch die elektronische Bereitstellung von Prüfergebnissen (Bescheid / Prüfmitteilung) grundsätzlich möglich ist. Mit Übersendung des Datensatzes „Zugangseröffnung“ im Rahmen der euBP-Datenübermittlung können Arbeitgeber bzw. abrechnende Stellen angeben, dass das Prüfergebnis elektronisch (als PDF) bereitgestellt werden soll. Die elektronische Bereitstellung der Prüfergebnisse ist ab Installation der aktuellen Version der Prüfdienstverfahren bei den einzelnen Trägern der Deutschen Rentenversicherung möglich, die spätestens bis zum 02.09.2024 erfolgen soll.

Sobald nach entsprechender Installation Prüfungen abgeschlossen werden, können unabhängig vom Zeitpunkt der euBP-Datenübermittlung mit Datensatz „Zugangseröffnung“ die Prüfergebnisse elektronisch bereitgestellt werden. Die Bereitstellung erfolgt über den Kommunikationsserver der Datenstelle der Rentenversicherung und der Abruf erfolgt im technischen euBP-Verfahren (Verfahrensmerkmal = „EBP“). Sobald das Prüfergebnis zur Abholung bereit ist, ergeht vom Absender betriebspruefung@deutsche-rentenversicherung.de eine entsprechende Information per E-Mail an die im Datensatz „Zugangseröffnung“ mitgeteilte Adresse.

Die Einzelheiten des Verfahrens werden in den „Grundsätzen für die Übermittlung der Daten für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung“ der Deutschen Rentenversicherung geregelt. Diese und weitere Details zur euBP können Sie auf der Info-Seite der Deutschen Rentenversicherung Bund abrufen.

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