Bereits auf ihrer ersten Kabinettsitzung hat die neue Regierung die Eckpunkte einer grundlegenden Steuerreform vorgestellt, die Mitte Dezember offiziell beschlossen wurde, womit die Anwendung ab dem 1. Januar 2017 verpflichtend ist. Zu den wichtigsten Maßnahmen der Steuerreform gehören die Senkung der Körperschaft- und der Einkommensteuer ab 2017 sowie der Mehrwertsteuer hauptsächlich ab 2018. Das Steuersystem soll insgesamt vereinfacht werden.
Der allgemeine Körperschaftsteuersatz wird von derzeit 20 % auf 18 % gesenkt. Für kleine Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 3 Mio. Kuna (knapp 400.000 Euro), Landwirte und Handwerker ist der Steuersatz sogar auf 12% reduziert worden. Die Mehrwertsteuer wird ab Januar 2017 für ausgewählte Waren und Dienstleistungen reduziert.
Ab 2018 soll dann der Mehrwertsteuerregelsatz von derzeit 25% auf 24% und der ermäßigte Satz von 13% auf 12% gesenkt werden.
Quelle: https://www.rheinhessen.ihk24.de