Liebe Mitglieder, Partner und Freunde,

seit dem Beginn des Krieges sind mehr als 2 Millionen Menschen aus der Ukraine geflohen. Der Rat der Europäischen Union hat bereits am 4. März 2022 die sog. Massenzustrom-Richtlinie (Richtlinie 2001/55/EG) aktiviert. Die Richtlinie garantiert mit Stichtag des Kriegsbeginns (24.02.2022) aus der Ukraine Vertriebenen Schutz im Rahmen einer Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr. Eine Verlängerung auf bis zu drei Jahre ist möglich. Mit diesem Schutz verbunden ist grundsätzlich der Zugang zum Arbeitsmarkt, zum Bildungssystem, zu medizinischer Versorgung und existenzsichernden Sozialleistungen.

Die Ausübung einer Beschäftigung bedarf zwar der Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde (vgl. § 24 Abs. 6 AufenthG). Das Hessische Innenministerium hat jedoch die Ausländerbehörden in Hessen angewiesen, bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach der Massenzustrom-Richtlinie die Beschäftigung grundsätzlich zu erlauben (Erlass vom 08.03.2022). Die Erlaubnis der Beschäftigung soll im Regelfall als Nebenbestimmung in den Aufenthaltstitel eingetragen werden. Dies gilt auch dann, wenn noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht. Damit wird Ukrainern, die einen Aufenthaltstitel nach der Massenzustrom-Richtlinie erlangen, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erfreulicherweise erleichtert. Den Erlass vom 08.03.2022 fügen wir bei.

Zudem hat das Hessische Innenministerium die Seite Hessen hilft Ukraine mit hilfreichen Informationen für mittelbar oder unmittelbar vom Ukraine-Krieg betroffenen Menschen in Hessen erstellt. Auf der Seite finden Sie Antworten zu aktuell häufig gestellten Fragen („FAQ“) bezüglich Einreise, Aufenthalt, Asyl und Behördenzuständigkeiten. Zudem finden sich dort Informationen zur Lage in der Ukraine, der Unterbringung von Flüchtlingen, Gesundheitsthemen, Unterstützungsmöglichkeiten sowie weitere Informationen zu Schule, Ausbildung, Studium und Arbeit. Die Informationen sind auch in ukrainischer Sprache verfügbar.

Die Info-Seite erreichen Sie unter folgendem Link: https://innen.hessen.de/hessen-hilft-ukraine

Für weitere Anliegen finden Sie dort auch Kontaktdaten des Landes Hessen (Service-Hotline / E-Mail).

Für Fragen stehen wir zur Verfügung.