KWVD Executive Summary – Woche 44 / 2025

KWVD Executive Summary – Woche 44 / 2025

KWVD Executive Summary – Woche 44 / 2025

Liebe Mitglieder und Partner,
 
anbei das Executive Summary für die KW 44 / 2025 mit Fokus auf neue Entwicklungen in der deutsch-kroatischen Wirtschaftskooperation, EU-Initiativen, arbeitsrechtliche Reformen sowie sicherheits- und energiepolitische Perspektiven.

 

Wirtschaftliche Entwicklung und Ausblick

Die deutsche Wirtschaft hat eine technische Rezession knapp vermieden, doch die Bundesbank rechnet mit einer Phase der Stagnation. Die Investitionsbereitschaft bleibt verhalten, was sich auch in einem historischen Tief bei Unternehmensgründungen zeigt: So wenige neue Firmen wie derzeit wurden in Deutschland seit über 30 Jahren nicht mehr registriert. Parallel dazu setzt sich die Insolvenzwelle fort, insbesondere im Mittelstand. Für kroatische Unternehmen mit Deutschlandbezug bedeutet dies ein herausforderndes Marktumfeld, das jedoch auch Chancen für Restrukturierung, Übernahmen und gezielte Markteintritte bietet.

Gleichzeitig zeigen aktuelle Erhebungen eine leichte Verbesserung des Geschäftsklimas, insbesondere in der Industrie und im Baugewerbe. Diese Sektoren könnten mittelfristig wieder an Dynamik gewinnen, was für deutsch-kroatische Kooperationen im Bereich Maschinenbau, Bauzulieferung und Projektentwicklung relevant ist.

Energiewende und Infrastruktur

In Deutschland planen rund 20 Prozent der Städte die Abschaltung ihrer Gasnetze. Bürgerinnen und Bürger sind zunehmend gefordert, alternative Heizsysteme zu installieren. Für kroatische Anbieter von Wärmepumpen, Solarthermie und anderen grünen Technologien ergeben sich hier neue Marktchancen. Gleichzeitig wird deutlich, dass die Transformation der Energieinfrastruktur auch in Kroatien strategisch vorbereitet werden muss, um Anschlussfähigkeit an den EU-Markt zu sichern.

Recht und Regulierung

Zum 1. November 2025 treten in Deutschland zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft, die Unternehmen direkt betreffen. Besonders relevant sind Anpassungen im Steuerrecht, der Sozialversicherung, der digitalen Verwaltung sowie neue Meldepflichten für Arbeitgeber.

Steuerrechtlich wird der Grundfreibetrag auf 12.096 Euro angehoben, um die Effekte der sogenannten kalten Progression auszugleichen. Der Kinderfreibetrag steigt auf 3.336 Euro pro Elternteil, das Kindergeld auf 255 Euro monatlich. Für Unternehmen besonders relevant sind die neuen Regelungen zur Außenprüfung: Diese wird beschleunigt und modernisiert. Prüfungsanordnungen müssen künftig schneller erfolgen, und es gibt neue Möglichkeiten für Zwischengespräche sowie Teilabschlussbescheide. Bei Verrechnungspreisen gilt ab sofort eine Pflicht zur Vorlage umfassender Dokumentationen innerhalb von 30 Tagen – auch ohne gesonderte Aufforderung durch die Finanzbehörde.

Sozialversicherungsrechtlich gelten ab 2025 einheitliche Beitragsbemessungsgrenzen in Ost und West. Die Grenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 66.150 Euro jährlich. Der Mindestlohn wird auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben, die Minijob-Grenze auf 556 Euro. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt auf 3,6 Prozent.

Im Bereich der digitalen Verwaltung wird die verpflichtende Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich vorbereitet. Ab Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können, etwa im Format XRechnung oder ZUGFeRD. Der Versand wird ab 2027 verpflichtend. Für Kleinunternehmer besteht keine Pflicht zur Ausstellung, aber zur Empfangsbereitschaft.

Für Arbeitgeber gilt ab 2025 eine neue Meldepflicht für elektronische Kassensysteme. Diese müssen beim Finanzamt registriert werden, mit einer Übergangsfrist bis Ende Juli 2025. Zudem werden die Aufbewahrungspflichten für Buchungsbelege und Rechnungen auf acht Jahre verkürzt (bisher zehn Jahre).

Handlungsempfehlungen für Unternehmen:

• Unternehmen sollten ihre Compliance-Prozesse digitalisieren, insbesondere im Bereich Rechnungswesen und Dokumentation.

• Die Verrechnungspreisdokumentation muss vorbereitet und regelmäßig aktualisiert werden, um Fristverletzungen zu vermeiden.

• Die E-Rechnungsfähigkeit sollte technisch und organisatorisch sichergestellt sein – auch bei kleinen Unternehmen.

• Die neuen Meldepflichten für Kassensysteme erfordern eine Bestandsaufnahme und ggf. technische Anpassungen.

• Die Lohn- und Gehaltsabrechnung muss an die neuen Mindestlohn- und Sozialversicherungsgrenzen angepasst werden.

Prognose für 2026: Die regulatorische Komplexität wird weiter steigen, insbesondere im Bereich Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Steuertransparenz. Die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung wird den Verwaltungsaufwand erhöhen, bietet aber auch Chancen zur Effizienzsteigerung. Unternehmen, die frühzeitig in digitale Lösungen und rechtssichere Prozesse investieren, werden 2026 besser aufgestellt sein. Die deutsch-kroatische Zusammenarbeit wird zunehmend auf gemeinsame Standards und transparente Lieferketten angewiesen sein.

 

Auswirkungen auf grenzüberschreitende Unternehmen

1. Steuerrecht und Verrechnungspreise

Unternehmen mit verbundenen Gesellschaften in Deutschland müssen künftig innerhalb von 30 Tagen eine vollständige Verrechnungspreisdokumentation vorlegen – auch ohne gesonderte Aufforderung durch das Finanzamt. Für kroatische Mutter- oder Tochtergesellschaften bedeutet dies, dass sie ihre Transferpreisstrategie und Dokumentation deutlich straffen und standardisieren müssen. Die Anforderungen gelten auch für Dienstleistungen, Lizenzvergaben und Finanzierungen innerhalb der Unternehmensgruppe.

2. Sozialversicherung und Arbeitsrecht

Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen und Mindestlohnregelungen betreffen auch kroatische Unternehmen, die Personal in Deutschland beschäftigen oder entsenden. Die Lohnabrechnung muss an die neuen Grenzwerte angepasst werden, und es sind zusätzliche Meldepflichten bei der Sozialversicherung zu beachten. Bei Entsendungen ist eine enge Abstimmung mit deutschen Steuer- und Sozialversicherungsträgern erforderlich.

3. Digitale Verwaltung und E-Rechnung

Ab 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Für kroatische Unternehmen, die deutsche Kunden beliefern oder Rechnungen an deutsche Geschäftspartner senden, bedeutet dies: Sie müssen ihre ERP- und Buchhaltungssysteme auf deutsche E-Rechnungsformate wie XRechnung oder ZUGFeRD vorbereiten. Auch die Archivierung und rechtssichere Übermittlung muss den deutschen Standards entsprechen.

4. Meldepflichten und Kassensysteme

Unternehmen mit physischen Verkaufsstellen oder Betriebsstätten in Deutschland müssen elektronische Kassensysteme beim Finanzamt registrieren. Dies betrifft auch kroatische Handelsunternehmen mit Filialen oder Pop-up-Stores in Deutschland. Die technische Ausstattung muss den Anforderungen der Kassensicherungsverordnung entsprechen.

5. Nachhaltigkeitsberichterstattung und Lieferketten

Die Ablehnung des EU-Nachhaltigkeitsomnibus bedeutet, dass die bestehenden Berichtspflichten nach CSRD und CSDDD weiterhin gelten. Für kroatische Unternehmen, die Teil deutscher Lieferketten sind, steigen die Anforderungen an Transparenz, ESG-Daten und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten. Auch das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) kann indirekt Anwendung finden, wenn deutsche Auftraggeber entsprechende Nachweise verlangen.

Empfehlungen für grenzüberschreitende Unternehmen

• Verrechnungspreise und Steuerstruktur prüfen: Frühzeitige Abstimmung mit Steuerberatern in beiden Ländern ist essenziell.

• E-Rechnungsfähigkeit sicherstellen: Technische Umstellung auf deutsche Standards vorbereiten.

• Personalmanagement anpassen: Mindestlohn, Sozialversicherung und Entsenderegeln regelmäßig aktualisieren.

• Lieferketten dokumentieren: ESG- und Nachhaltigkeitsdaten systematisch erfassen und bereitstellen.

• Compliance digitalisieren: Investitionen in digitale Tools zur Einhaltung von Melde- und Berichtspflichten lohnen sich langfristig.

Nachhaltigkeit und Bürokratie

Die Ablehnung des EU-Nachhaltigkeitsomnibus durch das Europäische Parlament hat in der deutschen Wirtschaft für erhebliche Irritation gesorgt. Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU), warnt vor einer Überforderung insbesondere des Mittelstands durch überbordende Berichtspflichten. Die Forderung nach einem Bürokratieabbau wird lauter – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Für kroatische Unternehmen, die mit deutschen Partnern zusammenarbeiten oder in den EU-Binnenmarkt exportieren, sind diese Entwicklungen von hoher Relevanz, da sie die Anforderungen an Lieferketten- und Nachhaltigkeitsberichterstattung direkt beeinflussen.

Digitalisierung und Innovation

Die fortschreitende Digitalisierung in Deutschland wird durch neue gesetzliche Rahmenbedingungen flankiert. Themen wie Echtzeitüberweisung, ePA (elektronische Patientenakte), Cybersicherheit und das Ende des Windows-10-Supports stehen im Fokus. Für kroatische IT-Dienstleister und Start-ups bieten sich hier Chancen zur Kooperation und Markterschließung, insbesondere im Bereich Gesundheits-IT und Finanztechnologie.

Immobilien und Bau

Die Bauwirtschaft in Deutschland steht vor einem regulatorischen Umbruch. Mit dem sogenannten „Bau-Turbo“ sollen Genehmigungsverfahren beschleunigt und Investitionen erleichtert werden. Dies könnte auch für kroatische Projektentwickler und Bauunternehmen neue Möglichkeiten eröffnen, insbesondere im Bereich Wohnungsbau und nachhaltige Architektur.

Handlungsempfehlungen für Unternehmen

1. Marktbeobachtung intensivieren: Die wirtschaftliche Unsicherheit in Deutschland erfordert eine engmaschige Beobachtung von Branchenentwicklungen, insbesondere im Mittelstand.

2. Kooperationen stärken: Partnerschaften mit deutschen und slowenischen Unternehmen können helfen, Risiken zu teilen und neue Geschäftsfelder zu erschließen.

3. Nachhaltigkeitsstrategie überarbeiten: Unternehmen sollten ihre Berichtsprozesse vereinfachen und prüfen, wie sie regulatorische Anforderungen effizient erfüllen können.

4. Digitalisierung priorisieren: Investitionen in IT-Sicherheit, digitale Zahlungsprozesse und Gesundheits-IT sind strategisch sinnvoll.

5. Energieangebote ausbauen: Anbieter grüner Technologien sollten ihre Präsenz in Deutschland verstärken, insbesondere im Bereich Heizung und Infrastruktur.

Prognose für 2026

Für das Jahr 2026 wird eine moderate wirtschaftliche Erholung in Deutschland erwartet, getragen von einer stabileren Industrieproduktion und wachsender Nachfrage nach grünen Technologien. Die Bauwirtschaft könnte von regulatorischen Erleichterungen profitieren, während die Digitalisierung weiter an Fahrt gewinnt. Gleichzeitig bleibt die Lage für Unternehmensgründungen angespannt, und die Insolvenzdynamik dürfte sich nur langsam abschwächen. Für kroatische Unternehmen bieten sich Chancen in den Bereichen Energie, IT, Bau und Nachhaltigkeit – vorausgesetzt, sie agieren flexibel, partnerschaftlich und innovationsorientiert.

KWVD Executive Summary – Woche 44 / 2025

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