Erleichterte Stundung der Sozialversicherungsbeiträge – Monat Mai 2021

An die
Mitgliedsunternehmen der Kroatischen Wirtschaftsvereinigung (KWVD)

Sehr geehrte Damen und Herren,    

die Kroatische Wirtschaftsvereinigung (KWVD) hat sich über ihren Dachverband, die VhU sowie die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA), erfolgreich dafür eingesetzt, dass die erleichterte Stundung der Sozialversicherungsbeiträge im Mai 2021 fortgesetzt wird.

Der GKV-Spitzenverband hat mit Rundschreiben vom 19. Mai 2021 geregelt, dass auch die Beiträge für den Monat Mai 2021 auf Antrag der vom Shutdown betroffenen Arbeitgeber längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Juni 2021 gestundet werden können.

Der Antrag auf Stundung der Beiträge im vereinfachten Verfahren ist mittels eines einheitlich gestalteten Antragsformulars zu stellen. Das überarbeitete Muster eines solchen Antrags erhalten Sie angefügt (Anlage 2).

Die im Rundschreiben angesprochenen Wirtschaftshilfen sowie Kurzarbeitergeld sind vorrangig zu nutzen. 

Anlage 2 Musterantrag GKV-SV