Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses am 3. Februar 2021

Im Kern zeigen die Beschlüsse zu weiteren Hilfen für die Wirtschaft den Willen der Politik, die Folgen der Schließungsentscheidungen zu lindern. Sie ersetzen allerdings nicht die dringend notwendige Perspektive auf eine regelbasierte Wiederöffnung, fördern nicht die Investitionsbereitschaft, erhöhen nicht die Einstellungs- bzw. Beschäftigungschancen und sind leider kein Signal für eine Normalisierung der Wirtschaftsbeziehungen.

Gemeinschaftsprogramm Eurodrohne
Die Eurodrohne ist ein primär als Aufklärungssystem konzipiertes, multinationales Gemeinschaftsprojekt gemeinsam mit Frankreich, Italien und Spanien. Die Koalitionspartner vereinbaren, die notwendigen Beschlüsse herbeizuführen, damit die Verträge zur Entwicklung und Beschaffung der Eurodrohne wie geplant im März unterzeichnet werden können. Der Industrievertrag umfasst keine Bewaffnung der Eurodrohne.

Steuerlicher Verlustrücktrag
Die Anhebung des Betrages für den Verlustrücktrag auf maximal 10 bzw. 20 Mio. Euro ist ein wichtiger Schritt, der den Unternehmen mehr Liquidität in Anbetracht ihrer krisenbedingten Verluste ermöglicht, ohne neue bürokratische Verfahren aufzubauen. Die Anhebung auf 10 Mio. ist gleichwohl zu gering, sie dürfte wohl nur für KMU ausreichen und bereits für Mittelständler nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein. Viele Unternehmen dürften höhere krisenbedingte Verluste erlitten haben. Die erforderliche Ausweitung des Zeitraums für den Verlustvortrag wurde ebenfalls nicht vereinbart. Insofern ist der Beschluss unzureichend.

Coronazuschuss
Erwachsene Grundsicherungsempfänger erhalten aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie ihnen entstehenden Mehraufwendungen eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 150 Euro.

Kinderbonus
Familien sind besonders von den pandemiebedingten Einschränkungen betroffen. Pro Kind wird auf das Kindergeld ein einmaliger Kinderbonus von 150 Euro gewährt. Dieser Bonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag vergleichbar dem Kindergeld verrechnet. Er wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Erleichterter Zugang zur Grundsicherung
Mit dem erleichterten Zugang zum SGB II hat die Bundesregierung vielen krisenbedingt plötzlich in Not geratenen Selbständigen und Beschäftigten mit kleinen Einkommen eine Absicherung geboten. Um Sicherheit in unsicheren Zeiten zu bieten, wird der erleichterte Zugang in die Grundsicherungssysteme bis zum 31. Dezember 2021 verlängert analog zur pandemiebedingten Erhöhung des Kurzarbeitergeldes.

Mehrwertsteuersenkung Gastronomie
Gastronomiebetriebe sind von der COVID19-Krise besonders betroffen und können durch die bestehenden Schließungen von der derzeitigen Mehrwertsteuersenkung nicht profitieren. Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird daher über den 30. Juni hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2022 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt.

Unterstützung der Kulturschaffenden in der Corona-Krise
Der Kulturbereich ist in der Corona-Krise besonders betroffen. Deshalb wird ein Anschlussprogramm für das Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ in Höhe von 1 weiteren Milliarde Euro aufgelegt.

Quelle: BDA