Änderungen und neue Gesetze im April 2021

Änderungen in der Fleischindustrie, Neuerungen bei der Führerscheinprüfung und Corona-Impfungen in Hausarztpraxen. Was sich für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Verbraucher im April ändert, zeigt Ihnen diese Übersicht.

Corona-Impfungen beim Hausarzt

Nach Ostern soll es endlich in allen Bundesländern losgehen. Dann sollen auch die Hausärzte in Deutschland flächendeckend gegen Corona impfen können. Die Mengen an Impfdosen scheinen aber wohl überschaubar zu sein. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Mit den Mengen, die wir in den ersten Aprilwochen erwarten, (…) wird es in den Hausarztpraxen erstmal mit etwa umgerechnet einer Impfsprechstunde pro Woche beginnen können.“

Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) berichtet, werde bis zum 25. April zunächst ausschließlich mit dem Wirkstoff von Biontech/Pfizer geimpft, nicht aber mit den Vakzinen von Moderna und Astrazeneca. Die „FAZ“ beruft sich dabei auf die Kassenärztliche Bundesvereinigung und das Bundesgesundheitsministerium. Gründe für die Einschränkungen hätten die Quellen nicht genannt.

Mehr Arbeitnehmerrechte in der Fleischindustrie

Seit Anfang des Jahres ist der Einsatz von Subunternehmen mit osteuropäischen Billiglohnarbeitern in der Fleischindustrie verboten. Ab dem 1. April ist auch Leiharbeit weitestgehend nicht mehr erlaubt. Schlachtung und Zerlegung dürfen dann nur noch von eigenem Stammpersonal des Inhabers vorgenommen werden. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten sind von den Neuregelungen ausgenommen und damit auch weite Teile des Fleischerhandwerks.

Neuerungen bei der Führerscheinprüfung

Führerscheinprüflinge dürfen sich ab dem 1. April über eine neue Regelung freuen. Die Führerscheinprüfung darf dann auch mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert werden. Bei Bestehen der Prüfung erhalten Anwärter gleichzeitig auch die Erlaubnis zum Fahren eines Autos mit Schaltgetriebe. Voraussetzung dafür ist, dass der Fahrschüler in mindestens zehn seiner Fahrstunden ein Auto mit Schaltgetriebe gefahren ist und die Fahrschule bestätigt, dass der Prüfling fähig ist, ein Auto mit Schaltgetriebe zu führen.

Übergangsfrist zur Umrüstung von Kassensystemen mit der TSE endet

Eigentlich wären Unternehmer bereits seit dem 1. Januar 2020 dazu verpflichtet, elektronische Kassensysteme mit einer zertifizierten Sicherheitseinrichtung (TSE) aufzurüsten. Das sieht „Das neue Kassengesetz 2020“ vor. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde mehrmals eine Übergangsfrist zur Aufrüstung gewährt. Diese läuft allerdings am 31. März 2021 aus.

Hamburg will pünktlich zum Stichtag am 1. April mit umfangreichen Kassen-Kontrollen beginnen, berichtet die Hamburger Morgenpost. Finanzsenator Andreas Dressel sagt: „Das Bundesgesetz verpflichtet uns nun zur Überprüfung.“ Im April und Mai sollen demnach 840 Betriebe kontrolliert werden.

Neue Obergrenze für Transfette in Lebensmitteln

Ab dem 2. April tritt eine Verordnung in Kraft, die bestimmte Nahrungsmittel stärker reglementiert. Es handelt sich um Produkte, die pro 100 Gramm mehr als zwei Gramm industriell hergestellte Transfette enthalten. Lebensmittel mit einem höheren Anteil an Transfetten dürfen dann nicht mehr verkauft werden. Wie das Bundeszentrum für Ernährung erklärt, wirke sich eine hohe Zufuhr nachteilig auf die Gesundheit aus, da das „schlechte“ LDL-Cholesterin im Blut steige und das „gute“ HDL-Cholesterin sinke. Dadurch erhöhe sich das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Tierische Produkte wie Milch und Fleisch, die Transfette enthalten, sind von der Regelung ausgenommen.

Lebensmittel, die Transfettsäuren enthalten:

  • Margarine
  • Stark frittierte Produkte
  • Backwaren wie Croissants und Donuts
  • Süßwaren und Snacks wie Chips und Popcorn

Winterreifen wechseln

„Von O bis O“ – so lautet eine alte Binsenweisheit. Von Oktober bis Ostern sollten Autofahrer Winterreifen aufgezogen haben. Im April können Autofahrer also mit gutem Gewissen auf die Sommerbereifung umsteigen.

Übrigens: Laut ADAC gibt es in Deutschland gar keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings müssen die Reifen der Witterung entsprechen. Bei winterlichen Verhältnissen mit Schnee und Eis darf man mit Sommerreifen nicht mehr fahren.

Welche Corona-Regeln gelten im April?

Im Prinzip gelten im April die gleichen Maßnahmen wie im März. Bund und Länder haben den Lockdown generell bis zum 18. April 2021 verlängert. In der jüngsten Sitzung haben die Politiker außerdem beschlossen, die Notbremse konsequent anwenden zu wollen. In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro Woche treten strengere Kontaktbeschränkungen in Kraft. Einzelhandelsgeschäfte dürfen nur noch „Click & Collect“ anbieten. Außerdem gibt es weitere Maßnahmen, die die Landkreise selbst umsetzen können. Dazu gehören:

  • Pflicht zum Tragen besser schützender Masken im Auto für Mitfahrer, die nicht zum Hausstand des Fahrers gehören
  • Ausweitung einer Schnelltest-Pflicht auf Bereiche, wo Abstandsregeln und konsequentes Maskentragen erschwert sind
  • Ausgangsbeschränkungen/-sperren

Arbeitsplatz

Arbeitgeber sollen ihren Mitarbeiter weiterhin Homeoffice ermöglichen. Wo das nicht geht, sollen sie regelmäßige Tests anbieten, mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche. Der Bund werde Anfang April eigene Erhebungen machen, wie viele Unternehmen Tests anbieten, kündigte Bundeskanzlerin Angela Merkel an. „Und wenn nicht der überwiegende Teil der deutschen Wirtschaft (…) – und das muss in die Richtung von 90 Prozent sein – Tests seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anbietet, dann werden wir mit regulatorischen Maßnahmen in der Arbeitsschutzverordnung dazu vorgehen.“ Das werde das Kabinett am 14. April entscheiden.

Wirtschaftshilfen

Für Unternehmen, die besonders schwer und lange unter Schließungen leiden, will die Bundesregierung weitere Hilfen entwickeln. Wie genau diese ergänzenden Hilfen aussehen sollen, ist noch offen. Der Bund hat in der Krise bereits milliardenschwere Hilfsprogramme beschlossen. Wirtschaftsverbände kritisieren aber immer wieder, Hilfen kämen zu spät an, außerdem sei das Fördersystem zu komplex. Zuletzt hatten sich Bund und Länder auf einen Härtefallfonds geeinigt für Firmen, die bisher durchs Raster fallen.

Reisen

Bund und Länder appellieren „eindringlich“ an die Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im In- und Ausland zu verzichten. Für Rückkehrer aus ausländischen Gebieten mit hohen Infektionszahlen oder mit einer starken Verbreitung von Virusvarianten gibt es schon eine Quarantänepflicht. Da insbesondere bei beliebten Urlaubszielen mit einer leichten Verbreitung von Covid-19-Varianten zu rechnen sei, haben Bund und Länder eine Testpflicht beschlossen. Diese gilt ab dem 30. März 2021 für alle Personen, die mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisen.

Nächste Schritte

Die nächste Konferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten ist für den 12. April 2021 geplant. Zuletzt wurde von verschiedenen Parteien gefordert, die Bund-Länder-Runden transparenter zu gestalten.

 

Quelle: Deutsche-Handwerkszeitung.de