22 CRONNECT MAGAZ IN 4/2025 RECHT & STEUERN FOTO Shutterstock TEXT Mario Šušak, KWVD x KROATIEN BEWIRBT SICH ALS SITZ DER NEUEN EUROPÄISCHEN ZOLLBEHÖRDE Ein kroatisches IT-Unternehmen schickt zwei Entwickler für ein halbes Jahr nach Frankfurt, um ein deutsches Kundenprojekt vor Ort umzusetzen. Die beiden arbeiten in einem angemieteten Coworking-Space, nutzen deutsche Infrastruktur, erhalten Anweisungen vom deutschen Projektleiter. Was wie ein klassischer Dienstleistungsauftrag aussieht, kann steuerlich zur Falle werden – denn möglicherweise liegt hier bereits eine Betriebsstätte im Sinne des deutschen Steuerrechts vor.
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