CRONNECT MAGAZ IN · 3/2025 27 FOTO Shutterstock TEXT Text: Mario Šušak, KWVD x Die Entsendung von Arbeitnehmern aus Kroatien nach Deutschland ist für viele Unternehmen ein attraktives Modell: Projekte können flexibel umgesetzt, Fachkräfte gezielt eingesetzt und internationale Kundenbeziehungen gestärkt werden. Doch die rechtlichen Anforderungen sind hoch – und wer sie unterschätzt, riskiert empfindliche Sanktionen. Von der A1-Bescheinigung über das Arbeitnehmerentsendegesetz bis hin zur SOKA-Bau reichen die Pflichten, die Unternehmen kennen und einhalten müssen. A1-Bescheinigung: Der erste Schritt zur Legalität Die A1-Bescheinigung ist der zentrale Nachweis, dass ein entsandter Arbeitnehmer weiterhin dem Sozialversicherungssystem seines Heimatlandes unterliegt. Sie ist verpflichtend für jede grenzüberschreitende Tätigkeit innerhalb der EU – unabhängig von der Dauer oder Branche. Seit 2025 erfolgt die Beantragung ausschließlich elektronisch über das neue Datensatzverfahren für Grenzgänger. Ein kroatischer Elektriker, der für zwei Wochen auf einer Baustelle in München arbeitet, benötigt ebenso eine A1-Bescheinigung wie ein IT-Berater, der für drei Monate ein deutsches Softwareprojekt begleitet. Ohne diesen Nachweis drohen Bußgelder, der Ausschluss von Baustellen oder sogar strafrechtliche Konsequenzen. Die Kontrolle erfolgt in Deutschland durch Zoll und Rentenversicherung – und sie ist in den letzten Jahren deutlich verschärft worden. Arbeitnehmerentsendegesetz: Mindeststandards sind Pflicht Neben der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung müssen entsandte Arbeitnehmer auch arbeitsrechtlich geschützt werden. Das deutsche Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) verpflichtet ausländische Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern während der Tätigkeit in Deutschland bestimmte Mindeststandards zu gewähren. Dazu zählen insbesondere: • der gesetzliche Mindestlohn (aktuell 12,41 Euro pro Stunde, Stand Juli 2025), • tarifliche Branchenmindestlöhne, etwa im Baugewerbe oder in der Pflege, • Arbeitszeitregelungen und Ruhezeiten, • Urlaubsansprüche und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Ein kroatisches Reinigungsunternehmen, das Personal für ein Hotel in Berlin stellt, muss also nicht nur den deutschen Mindestlohn zahlen, sondern auch die deutschen Arbeitszeitgesetze einhalten. Verstöße werden vom Zoll geahndet – mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euro. SOKA-Bau: Pflichtbeiträge für ausländische Bauunternehmen Besonders komplex ist die Lage im Baugewerbe. Wer als ausländisches Unternehmen Bauleistungen in Deutschland erbringt, unterliegt der AITAC Schiffbau GmbH Dechant-Wallenhorst Strasse 2, 26 871 Papenburg www.schiffbau.aitac.nl E-Mail: abota@aitac.nl
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