24 CRONNECT MAGAZ IN 3/2025 Umsatzsteuer: Reverse-Charge oder Registrierungspflicht? Grundsätzlich gilt bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen innerhalb der EU das ReverseCharge-Verfahren: Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer. Doch sobald eine Betriebsstätte in Deutschland vorliegt, ändert sich das Bild. Dann muss das ausländische Unternehmen sich umsatzsteuerlich registrieren, Rechnungen mit deutscher Umsatzsteuer ausstellen und regelmäßig Voranmeldungen abgeben. Fallbeispiel 2: Beratungsfirma aus Zagreb Ein kroatisches Beratungsunternehmen betreut über mehrere Monate hinweg einen deutschen Kunden vor Ort. Die Berater nutzen ein dauerhaft gemietetes Büro in Köln. Obwohl es sich um eine klassische Dienstleistung handelt, wird das Büro als Betriebsstätte gewertet. Die Folge: Umsatzsteuerliche Registrierungspflicht in Deutschland, inklusive aller damit verbundenen Pflichten. Lohnsteuer: Entsendung mit Tücken Wird Personal nach Deutschland entsandt, stellt sich die Frage nach der Lohnsteuerpflicht. Grundsätzlich gilt: Wenn der kroatische Arbeitgeber keine Betriebsstätte in Deutschland unterhält und der Aufenthalt des Mitarbeiters 183 Tage im Jahr nicht überschreitet, bleibt die Lohnsteuerpflicht in Kroatien. Doch sobald eine Betriebsstätte vorliegt oder der Mitarbeiter faktisch in Deutschland geführt wird, greift die deutsche Lohnsteuerpflicht. Fallbeispiel 3: IT-Spezialisten auf Zeit Zwei kroatische Entwickler arbeiten sechs Monate in einem deutschen Unternehmen, werden aber weiterhin von ihrem kroatischen Arbeitgeber bezahlt. Da sie in einem deutschen Projektteam integriert sind und ihre Tätigkeit dauerhaft vor Ort ausüben, sieht das + IN GRENZÜBERSCHREITENDEN PROJEKTEN kann schon eine längere Präsenz oder organisatorische Struktur steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen KBB Kardum II Maksimirsko naselje 4, 10000 Zagreb Tel: +385(0) 1 234 8715
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