Cronnect 03/2025

CRONNECT MAGAZ IN · 3/2025 23 Der schmale Grat zwischen Dienstleistung und Betriebsstätte Die Abgrenzung zwischen einer bloßen Dienstleistung und einer steuerlich relevanten Betriebsstätte ist in der Praxis oft schwierig. Nach § 12 der Abgabenordnung (AO) ist eine Betriebsstätte jede feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Dazu zählen Büros, Werkstätten, Baustellen – aber auch temporäre Projektbüros oder regelmäßig genutzte Arbeitsplätze. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Kroatien orientiert sich am OECD-Musterabkommen und ergänzt die nationale Definition. Es legt fest, dass insbesondere Bau- oder Montageprojekte, die länger als zwölf Monate dauern, automatisch als Betriebsstätte gelten. Doch auch kürzere Einsätze können steuerliche Konsequenzen haben, wenn eine gewisse organisatorische Selbstständigkeit und Dauerhaftigkeit gegeben ist. Fallbeispiel 1: Bauunternehmen aus Split Ein kroatisches Bauunternehmen erhält einen Auftrag für die Sanierung eines Bürogebäudes in Stuttgart. Die Arbeiten dauern acht Monate. Vor Ort wird ein Containerbüro eingerichtet, kroatische Mitarbeiter sind durchgehend anwesend. Obwohl die ZwölfMonats-Grenze des DBA nicht überschritten wird, erkennt das Finanzamt eine Betriebsstätte an – wegen der physischen Präsenz, der organisatorischen Struktur und der Dauerhaftigkeit. Folge: Das Unternehmen muss sich in Deutschland steuerlich registrieren, Lohnsteuer abführen und Gewerbesteuer zahlen.

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