CRONNECT Magazin 04/2024

18 CRONNECT MAGAZ IN 4/2024 DAS BESCHLEUNIGTE FACHKRÄFTEVERFAHREN: CHANCEN UND HÜRDEN • Konkretisiertes Arbeitsplatzangebot: Ein klar definierter Arbeitsvertrag ist obligatorisch. • Keine Sicherheitsbedenken: Einwandfreie behördliche Überprüfungen sind Voraussetzung. Für kroatische Unternehmen, die Drittstaatler in Kroatien beschäftigen, birgt die Umsetzung jedoch mehrere Herausforderungen: • Qualifikationsanerkennung: Trotz bereits bestehender Anstellung in Kroatien muss die berufliche Qualifikation der Mitarbeiter separat für Deutschland anerkannt werden. • Zusätzliche Visumspflichten: Drittstaatler benötigen für die Tätigkeit in DeutschFür temporäre Einsätze in Deutschland bietet das Vander-Elst-Visum eine effektive Alternative. Es erlaubt Drittstaatlern, die bereits rechtmäßig in einemEU-Land arbeiten, eine vorübergehende Beschäftigung in Deutschland – ohne zusätzliche Arbeitserlaubnis. Voraussetzungen für das Visum • Der Mitarbeiter ist in Kroatien rechtmäßig angestellt DAS VAN-DER-ELSTVISUM: EINWERKZEUG FÜR PROJEKTBEZOGENE ARBEIT land ein neues Arbeitsvisum, obwohl sie innerhalb der EU beschäftigt sind. • Sprachkenntnisse: Nachweisbare Deutschkenntnisse (meist mindestens Niveau B1) sind oft notwendig und stellen eine zusätzliche Hürde dar. Praktische Lösungen • Frühzeitige Antragstellung: Unternehmen sollten sich zeitnah mit den Ausländerbehörden abstimmen, um Verzögerungen zu vermeiden. • Unterstützung bei Sprachkursen: Schon in Kroatien können gezielte Sprachtrainings für die Fachkräfte organisiert werden, unterstützt durch Förderprogramme wie das Goethe-Institut. • Spezialisierte Dienstleister: Die Zusammenarbeit mit Experten für internationale Personalentsendung kann den Prozess erheblich beschleunigen. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat Deutschland seit 2020 klare Rahmenbedingungen geschaffen, um Fachkräfte aus Drittstaaten schneller und effizienter in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Das beschleunigte Verfahren, das durch die Zusammenarbeit mit Ausländerbehörden und der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) gestützt wird, ermöglicht eine zügige Bearbeitung von Visumanträgen. Voraussetzungen für die Teilnahme • Anerkannter Berufsabschluss: Drittstaatler müssen nachweisen, dass ihre Qualifikation mit deutschen Standards übereinstimmt. und sozialversichert (Nachweis durch die A1-Bescheinigung). • Die Tätigkeit in Deutschland ist projektbasiert und zeitlich begrenzt. • Es besteht ein Dienstleistungsvertrag zwischen der kroatischen Firma und einemdeutschen Auftraggeber. Grenzen des Van-der-ElstVisums • Es gilt nur für befristete Einsätze und nicht für dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse. • Für langfristige Einsätze greift das reguläre Fachkräfteverfahren. Anwendung in der Praxis Ein kroatisches Bauunternehmen könnte beispielsweise Ingenieure aus Bosnien, die in Kroatien beschäftigt sind, für ein Infrastrukturprojekt nach Deutschland entsenden. Durch die Kombination von Van-der-Elst-Visum und der A1-Bescheinigung können diese Mitarbeiter ohne aufwendige Visumverfahren eingesetzt werden.

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