CRONNECT 03/2023
30 CRONNECT MAGAZ IN 3/2023 BAS Aufzugsservice GmbH Herstellung, Verkauf, Beratung, Planung, Wartung Tel.06104/4082850 Fax.06104/4082852 BAS Aufzugsservice GmbH Borsigstr 6b, 63150 Heusenstamm BAS Aufzugsservice GmbH ausfall erst ab dem 01.07.2023 eintritt. Für Unternehmen, die sich auf Basis der bis zum 30.06.2023 geltenden Sonder- regelungen im Kurzarbeiter- geldbezug befinden, kann je nach Lage des Einzelfalls die Situation eintreten, dass die Voraussetzungen für den weiteren Kurzarbeitergeldbe- zug ab dem Monat Juli 2023 nicht mehr erreicht werden (z.B. weil der Betrieb ab Juli 2023 zuerst wieder negative Arbeitszeitsalden aufbauen muss). Sofern der Bezug des Kurz- arbeitergeldes hierdurch für ein bis zwei Monate unter- brochen wird, verlängert sich AB DEM 1. JULI 2023 treten Änderungen beim Kurzarbeitsgeld in Kraft, die eine Erhöhung der finanziellen Unterstützung für von Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer vorsehen. j die Bezugsdauer um diesen Zeitraum (§ 104 Abs. 2 SGB III). Wird der Bezug von Kurz- arbeitergeld für drei oder mehr Monate unterbrochen, beginnt eine neue Bezugs- dauer (§ 104 Abs. 3 SGB III). In diesem Fall ist es erforderlich, der zuständigen Agentur für Arbeit den neuen Arbeitsaus- fall rechtzeitig im ersten Mo- nat des neuen Arbeitsausfalls anzuzeigen (§ 99 SGB III) und zu begründen. o
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