CRONNECT 01/2023

28 CRONNECT MAGAZ IN 1 /2023 AUSKUNFTSPFLICHT NACH DER DSGVO SINNVOLLE BEGRENZUNG RECHT & STEUERN FOTO Shutterstock TEXT Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände b D as Bundes- arbeitsgericht hat mit Urteil vom 27.04.2021 (2 AZR 342/20) en t s ch i e d en , dass ein entlassener Arbeit- nehmer vom früheren Arbeitge- ber nicht verlangen kann, dass dieser ihm eine Kopie seiner gesamten E-Mail-Kommunika- tion zur Verfügung stellt. Bis- lang liegt nur eine Pressemit- teilung vor. Mit der DSGVO wurden die Möglichkeiten, Schadensersatz wegen Verletzung des Schut- zes personenbezogener Daten zu erlangen, ausgeweitet. Die Sanktionen der DSGVO werden zunehmend als Druckmittel in arbeitsrechtlichen Streitigkei- ten eingesetzt. Sowohl mögli- che Schadensersatzansprüche als auch mögliche Bußgelder werden im Rahmen der Frage der Reichweite des Auskunfts- anspruchs nach Art. 15 DSGVO relevant. Neben dem Druckmit- tel zu einer hohen Abfindung dient der Auskunftsanspruch zudem zunehmend als Mittel

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