CRONNECT 10/2022

32 CRONNECT MAGAZ IN 3/2022 EU-BÜRGER/INNEN, die in ihrem Heimatland gesetzlich versichert sind, werden mit der Europäischen Krankenversicherungskarte in allen EU-Staaten im medizinischen Notfall ambulant oder stationär behandelt. + Alps Family Office AG Baumeisterstr. 8 87463 Dietmannsried Tel: +49 8374 589 3321 E-mail: juric@alpsfamilyoffice.de www.alpsfamilyoffice.de rungskarte (European Health Insurance Card - EHIC) in allen EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz im medizinischen Notfall ambulant oder stationär behandelt. Wenn EU-Bürger/innen ärzt- liche oder zahnärztliche Be- handlung benötigen, wenden sie sich direkt mit der EHIC bzw. PEB an eine Vertragspra- xis: Deutsche Ärzte und Zahn- ärzte mit kassenärztlicher Zu- lassung führen in der Regel die Bezeichnung „Kassenarzt“/Ver- tragsarzt“ oder geben den Hin- weis „Alle Kassen“. Bei der Su- che nach einer Vertragspraxis können u.a. auch Internetsuch- maschinen hilfreich sein, z.B. der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung. Als Nachweis legt man beim Arzt/ bei der Ärztin oder im Krankenhaus die EHIC oder eine Provisorische Ersatz- bescheinigung der Kranken- kasse (PEB) vor. Die EHIC wird von der Kran- kenkasse im Herkunftsland kostenlos ausgestellt. Sie be- findet sich meistens auf der Rückseite der nationalen Kran- kenversicherungskarte. Falls kurzfristig keine EHIC-Karte ausgestellt werden kann, stellt die Krankenkasse eine PEB zur Verfügung. Diese kann auch kurzfristig per Fax oder E-Mail verschickt werden. Je nach Wohnsitz kann die EHIC online oder per Post angefordert wer- den. Der Antrag ist kostenlos. Wenn die EHIC bzw. die PEB nicht vorgelegt oder verwen- det werden kann, darf die Be- handlung dennoch nicht ver- weigert werden. Patient/innen müssen dann in aller Regel für die Behandlung vor Ort zwar bezahlen, können dann aber zu Hause eine Rückerstattung bei ihrer Krankenkasse bean- tragen. Chronisch Kranke oder Kranke, die während des vorüberge-

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