CRONNECT 10/2022

30 CRONNECT MAGAZ IN 3/2022 RECHT & STEUERN D FOTO Shutterstock TEXT Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände Wer in einem anderen EU-Land gesetzlich krankenversichert ist und sich nur vorübergehend in Deutschland (d.h. als Tourist/ in, entsandter Arbeitnehmer/entsandte Arbeitnehmerin oder als Student/in) aufhält, hat bei akuter Krankheit oder einemUnfall Anspruch auf ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Kranken- hausbehandlung und Medikamente. EU -Bürger/ innen in Deutsch- land ha- ben bei einem vorübergehenden Auf- enthalt in Deutschland einen Anspruch auf Unterstützung im Krankheitsfall, wie ihn in BEHANDLUNG BEI VORÜBERGEHENDEM AUFENTHALT Deutschland lebende Bürger/ innen auch haben. Dieser Ver- sicherungsschutz gilt aller- dings nur für akute Erkrankun- gen oder bei einem Unfall (d.h. wenn die Behandlung nicht bis zur Rückkehr warten kann, z.B. Beinbruch, kranker Zahn, Vi- rusinfektion und ähnliche Not- fälle). Einen Anspruch auf den vollen Behandlungsumfang in Deutschland haben EU-Bürger/ innen nur, wenn sie in einer deutschen Krankenkasse ge- setzlich, freiwillig oder privat versichert ist. Für ergänzenden Krankenversicherungsschutz (z.B. auch Rücktransporte ins

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