CRONNECT 07/2022
42 CRONNECT MAGAZ IN 2/2022 Mehr Erfolg durch ein schönes und gesundes Lächeln! Wir können qualitativ hochwertig alles an Zahnersatz. Egal ob Implantate, Brücken oder Kronen - bei uns sind Sie richtig! Auch mit 0% Finanzierung. Kontakt: Dragon Sandrk Tel.: 06108 - 97 44 06 0 Mail: d.sandrk@lexmann-rhein-main.de In Mühlheim und Frankfurt am Main DIE COVID-19-PANDEMIE hat den bereits bestehenden Trend zur Flexibilisierung bei der Wahl des Arbeitsortes verstärkt und für einen sprunghaften Anstieg bei der Nachfrage und Nutzung von Formen mobiler Arbeit gesorgt. 7 den Arbeitgeber und an- sonsten vor Ort bei ihrem Arbeitgeber (etwa im Büro), liegt eine sozialversiche- rungsrechtliche Entsendung der betreffenden Person vor. Dann ist weiter das Recht der sozialen Sicherheit des ei- gentlichen Beschäftigungs- staates anwendbar. - Ist das Ausweichen auf das Homeoffice aufgrund der ak- tuellen Situation pandemie- bedingt, greift das Prinzip der höheren Gewalt. - Ändert sich also allein da- durch der Ort der Beschäfti- gung, dass der Arbeitnehmer im Sinne des Infektions- schutzes und -eindämmung nicht aus dem Büro des Arbeitgebers seiner Tätig- keit nachgeht, hat dies keine Auswirkungen auf das anzu- wendende Recht der sozialen Sicherheit. Nach derzeitigem Stand soll diese Handhabung bis Ende Juni 2022 beibehal- ten werden. Die zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten können im In- teresse einer betroffenen Per- son darüber hinaus Ausnah- men von diesen Regelungen vereinbaren. Abschließend weist das BMAS in dem Merkblatt darauf hin, dass sich die Verwaltungskom- mission zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicher- heit voraussichtlich im Juni dieses Jahres genauer mit die- sen Fragen beschäftigen wird. o
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