CRONNECT 07/2022
40 CRONNECT MAGAZ IN 2/2022 RECHT & STEUERN D FOTO Shutterstock TEXT Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im April 2022 mit Blick auf die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen ein Merkblatt zum anwendbaren Recht beim grenzüberschreitenden mobilen Arbeiten veröffentlicht. G rundsätzlich gelte bei Anwendung der Verordnungen (EG) 883/2004 und 987/2009 mit Blick auf grenzüberschreitende mo- bile Arbeit: - Arbeitet eine Person aus- schließlich von zu Hause aus, unterliegt sie dem Sys- tem der sozialen Sicherheit ihres Wohnstaates, der dann gleichzeitig Beschäftigungs- staat im Sinne der Verord- nung (EG) 883/2004 ist. - Arbeitet eine Person re- gelmäßig, aber nicht aus- schließlich von zu Hause aus und ansonsten vor Ort bei ihrem Arbeitgeber (bei- spielsweise im Büro), gilt sie als Person, die ihre Beschäf- tigung gewöhnlich in zwei Mitgliedstaaten ausübt. Das anzuwendende Sozialver- sicherungsrecht bestimmt sich dann gemäß den Vor- gaben in Verordnung (EG) 883/2004 nach dem Anteil der mobilen Arbeit. - Arbeitet eine Person aus- nahmsweise für einen be- grenzten Zeitraum aus- schließlich von zu Hause oder einem anderen Ort (etwa Ferienhaus) aus für GRENZ- ÜBERSCHREITENDES ARBEITEN
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