CRONNECT 07/2022

38 CRONNECT MAGAZ IN 2/2022 " Info Differenzkindergeld: Ein nachrangig zuständiger Mitgliedstaat muss möglicherweise einemAnspruch auf Zahlung des Differenzbetrags nachkommen, wenn die kindergeldähnliche Leistung hier höher ausgefallen wäre als im vorrangig zuständigen Mitgliedstaat (Artikel 68 Absatz 2 der EU-Verordnung Nr. 883/2004 zum „Unterschiedsbetrag“). Ausnahme: Nur wenn der Leistungsanspruch allein auf einemWohnsitz in diesemMitgliedstaat beruht, besteht kein Anspruch auf Ausgleich des Differenzbetrages. " Anwendung der Koordinie- rungsregel bei mehr als einem Anspruch Die Koordinierungsregel nach europäischen Verordnungs- recht kommt dann zur An- wendung, wenn in mehreren EU-Mitgliedstaaten für den gleichen Zeitraum und für die gleichen Personen familien- ähnliche Leistungen (hier Kin- dergeld) zu gewähren sind. Dann wird darüber bestimmt, welcher Mitgliedstaat vorran- gig den Anspruch zu bedienen hat und welcher nachrangig. An erster Stelle stehen die An- sprüche, die sich aufgrund von abhängiger oder selbständiger Erwerbstätigkeit in einem Mit- gliedstaat ergeben, dann auf- grund von Rente und schließ- lich aufgrund des Wohnsitzes in einem Mitgliedstaat. Für die Anwendung der Koor- dinierungsregel ist laut BFH- Urteil allerdings erforderlich, dass die Ansprüche tatsächlich bestehen, damit festgestellt werden kann, welcher An- spruch von welchem Mitglied- staat vorrangig zu bedienen ist. Es genügt nicht, dass grund- sätzlich gleichartige Ansprü- che in den Ländern vorgese- hen sind. Im vorliegenden Fall bestand in Italien unbestritten kein Anspruch auf Kindergeld. Das heißt allgemein formuliert: Wird in dem eigentlich vorran- gig zuständigen Mitgliedstaat (wie hier Italien), keine kinder- geldähnliche Leistung gewährt, weil die Voraussetzungen dafür nach den nationalen Rechts- vorschriften nicht erfüllt sind, müssen die Ansprüche für das Kind durch den nachrangig zu- ständigen Mitgliedstaat erfüllt werden. Die Koordinierungsre- geln wurden letztlich geschaf- fen, um "ungerechtfertigte Doppelleistungen" bei Zusam- mentreffen von mehreren An- sprüchen zu vermeiden; nicht aber um das Ergebnis zu erzie- len, einen Leistungsanspruch auszuschließen, wenn er – wie hier – überhaupt nur in einem Mitgliedstaat besteht. o Goran Culjak PLATOW Medien GmbH Stuttgarter Straße 25 60329 Frankfurt Tel.: +49(0)69 24 26 39-34 www.platow.de

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