CRONNECT 04/2022

CRONNECT MAGAZ IN · 4/2022 35 Gut zu wissen... Da für verwaltungs- technische und an- dere Verfahren eine Verwaltungsgebühr oder Gebührenmar- ken entrichtet werden müssen, ist es nütz- lich und praktisch, ein eigenes Bankkonto in einer der Finanz- institutionen in der Republik Kroatien zu eröffnen, wofür Sie einen Personalaus- weis (gültiges Reise- dokument) und eine zugeteilte persönliche Identifikationsnum- mer (OIB) benötigen. Ihren OIB können Sie auf den Seiten der Steuerbehörde er- fahren, und zu dieser Leistung haben Sie auch über das Portal e-Bürger Zugriff. k Goran Culjak PLATOW Medien GmbH Stuttgarter Straße 25 60329 Frankfurt Tel.: +49(0)69 24 26 39-34 www.platow.de und daher sind diese wichtigen Informationen im Kapitel aus- ländische Staatsangehörige in der Republik Kroatien zugäng- lich. Einholung kroatischer Dokumente Das wichtigste Dokument, das von Ihnen für zahlreiche Hand- lungen, die Sie durchführen werden, angefordert wird, ist der kroatische elektronische Personalausweis. Das Recht auf einen kroati- schen elektronischen Perso- nalausweis haben alle kroa- tischen Staatsangehörigen, ungeachtet des Alters und der Tatsache, ob sie einen Wohn- sitz in der Republik Kroatien haben oder nicht, Der Antrag zur Einholung des Personalausweises ist von Ih- nen persönlich zu stellen. In der Polizeibehörde/Polizei- station können auch andere kroatische Dokumente einge- holt werden, wie etwa Reise- pässe, Führerscheine u. a. und der Antrag zur Erlangung der kroatischen Staatsangehörig- keit eingereicht werden. Zweiter Schritt – Standesamt Urkunden aus staatlichen Personenstandsregistern Die Eintragungen der Angaben zur Ihrer Geburt und der im Ausland geschlossenen Ehe erfolgen in den staatlichen Personenstandsregistern auf- grund des Auszugs der auslän- dischen Behörde. Falls die Tatsachen, die in die staatlichen Personenstands- register, wie etwa Geburt, Ehen oder Eintragung des Kindes in das Buch der Staatsangehöri- gen und Geburtenregister, ein- getragen werden, noch nicht erfolgt sind bzw. noch nicht eingetragen sind, Sie aber ei- nen gemeldeten Wohnsitz in der Republik Kroatien haben, können Sie jenes im Standes- amt nach dem Ort Ihres Wohn- sitzes vornehmen. Falls Sie keinen gemelde- ten Wohnsitz in der Republik Kroatien sondern einen Auf- enthaltsort haben, erfolgt die nachträgliche Eintragung nach dem Ort der Geburt, wenn Ihr Geburtsort in der Republik Kro- atien ist. Wenn Sie nicht in der Republik Kroatien geboren sind, so kann die nachträgliche Eintragung in einem der Standesämter im Gebiet der Stadt Zagreb erfol- gen. Die Angaben zu den Standes- ämtern in der Republik Kroa- tien befinden sich auf der Webseite des Justiz- und Ver- waltungsministeriums.

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