CRONNECT 04/2022
26 CRONNECT MAGAZ IN 4/2022 DER GESETZGEBER hat es den Tarifvertragsparteien ermöglicht, abweichende Rege- lungen zu vereinbaren. l und ihre Berater aus der Ver- sicherungsbranche ungemein. Der Arbeitgeberzuschuss be- läuft sich nach dem Wortlaut des Gesetzes auf 15 % des um- gewandelten Entgeltes, ist jedoch auf die Ersparnis von Sozialversicherungsbeiträgen beschränkt, die sich für den Arbeitgeber aus der sozialver- sicherungsfreien Entgeltum- wandlung ergibt. Alleine diesen Betrag zu ermitteln, stellte sich schon als Herausforderung dar, da die Ersparnis aufgrund der unterschiedlichen Grenzen für Kranken- und Pflegeversiche- rung zum einen bzw. Renten- und Arbeitslosenversicherung zum anderen höchst unter- schiedlich ausfällt. So durften Arbeitgeber entscheiden, ob sie „spitz“ (= also auf den Cent genau) oder „pauschal“ (= alle Arbeitnehmer mit einem ein- heitlichen Prozentsatz oder zwei Arbeitnehmergruppen mit einem jeweils differenzier- ten Prozentsatz) abrechnen. Die gute Nachricht für tarif- gebundene Unternehmen: Der Gesetzgeber hat es den Tarif- vertragsparteien ermöglicht, abweichende Regelungen zu vereinbaren. Von dieser so- genannten Öffnungsklausel haben die Tarifparteien der M+E-Industrie mit dem Ta- rifabschluss 2020 Gebrauch gemacht und die Pflicht zur Zahlung des Arbeitgeberzu- schusses sowohl für Neu- als auch für Altverträge auf unbe- stimmte Zeit ausgesetzt. Aller- dings gelten diese Regelungen ohne Weiteres nur für tarifge- bundene Mitarbeiter. Auch OT-Betriebe sind von die- ser Pflicht nicht befreit. Sofern noch keine Vorkehrungen ge- troffen wurden, besteht hier dringender Handlungsbedarf. Der Arbeitgeber haftet gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG für die Er- füllung der Versorgungszusage und damit auch für Einbußen, die dem Mitarbeiter aufgrund nicht gezahlter Arbeitgeber- zuschüsse in der Rentenphase entstehen. Kumuliert entsteht so ein Haftungsrisiko, dem auf unterschiedliche Weise begeg- net werden kann: Nicht tarifgebundene Arbeit- geber können die Anwendung BAS Aufzugsservice GmbH Herstellung, Verkauf, Beratung, Planung, Wartung Tel.06104/4082850 Fax.06104/4082852 BAS Aufzugsservice GmbH Borsigstr 6b, 63150 Heusenstamm BAS Aufzugsservice GmbH " Bereits zum Jahreswechsel 2018 hat der Gesetzgeber weitere Neuerungen eingeführt, um den Anreiz zumAbschluss einer Entgeltumwandlungsvereinbarung zu erhöhen. "
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