CRONNECT 04/2022
CRONNECT MAGAZ IN · 4/2022 25 Zum Jahreswechsel 2022 sind nun auch die sogenannten Alt- verträge betroffen, also Ent- geltumwandlungsvereinba- rungen, die vor dem 01.01.2019 abgeschlossen wurden. Die Komplexität der Regelungen forderte die Unternehmen wandlungsvereinbarung zu erhöhen. So wurden die Ar- beitgeber verpflichtet, einen gesetzlich festgelegten Anteil der eingesparten SV-Anteile auf den Sparvertrag weiter- zugeben: Den sogenannten Arbeitgeberzuschuss. Diese 4 VERPFLICHTENDER ARBEITGEBERZUSCHUSS GEM. § 1A ABS. 1A BETRAVG GILT SEIT DEM 01.01.2022 AUCH FÜR ALTVERTRÄGE Regelung betraf zunächst nur die sogenannten Neuver- träge, also Entgeltumwand- lungsvereinbarungen, die mit Wirkung ab 01.01.2019 abge- schlossen wurden. Das war jedoch nicht das Gros der Fälle.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy ODkzMjE=