CRONNECT 04/2022

24 CRONNECT MAGAZ IN 4/2022 BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG UND ENTGELTUMWANDLUNG RECHT & STEUERN FOTO Shutterstock TEXT Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände, Prof. Dr. Franz- Josef Rose, Leiter Arbeitsrecht b Z um 01.01.2022 ist eine Änderung im Betriebsren- tengesetz in Kraft getreten, die vie- len Unternehmen und ihren Beratern aus der Versicherungsbranche eini- gen Arbeitsaufwand bereitet. Sie betrifft die arbeitnehmer- finanzierte betriebliche Alters- vorsorge, vom Gesetzgeber auch als Entgeltumwandlung bezeichnet. Bei der Entgelt- umwandlung wandelt der Ar- beitnehmer einen Teil seiner Bruttovergütung um und führt sie – im Regelfall an eine Di- rektversicherung – ab. Bereits zum Jahreswech- sel 2018 hat der Gesetzgeber weitere Neuerungen einge- führt, um den Anreiz zum Abschluss einer Entgeltum-

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