CRONNECT 12/2021

CRONNECT MAGAZ IN · 12/2021 61 M it dem Ge- setz zur U m s e t - zung des K l i m a - s c h u t z - programms 2030 im Steuer- recht vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I Seite 2886) sowie dem Gesetz zur weiteren steuer- lichen Förderung der Elektro- mobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vor- schriften vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I 2019 Seite 2451) haben sich Änderungen zu den Entfernungspauschalen und zur Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG ergeben. Diese Änderungen sind gegen- über dem BMF-Schreiben zu den Entfernungspauschalen vom 31. Oktober 2013 (BStBl I Seite 1376) berücksichtigt und im neuen Schreiben in Fett- druck dargestellt. o Wichtig ist insbesondere, dass für die Jahre 2021 bis 2026 ab dem 21. Entfer- nungskilometer eine erhöhte Entfer- nungspauschale gilt: • 0,35 Euro für 2021 bis 2023, • 0,38 Euro für 2024 bis 2026. Für die Entfernungen bis zu 20 km ist unverändert eine Entfernungspau- schale von 0,30 Euro zu berücksichti- gen (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG). • Für die Jahre 2021 bis 2023 ist die an- zusetzende Entfernungspauschale in Fällen, in denen die Entfernung min- destens 21 Kilometer beträgt, somit wie folgt zu berechnen: Zahl der Arbeitstage x 20 Entfernungs- kilometer x 0,30 Euro zzgl. Zahl der Arbeitstage x restliche Entfer- nungskilometer x 0,35 Euro. • Für die Jahre 2024 bis 2026 ist in diesen Fällen die anzusetzende Ent- fernungspauschale somit wie folgt zu berechnen: Zahl der Arbeitstage x 20 Entfernungs- kilometer x 0,30 Euro zzgl. Zahl der Arbeitstage x restliche Entfer- nungskilometer x 0,38 Euro. Alois Kovač Telefon: +49 (69) 981949-61 Telefon: +49 (69) 981949-63 Luisenstraße 81 63067 Offenbach am Main www.kanzlei-kovac.de

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