CRONNECT 12/2021
CRONNECT MAGAZ IN · 12/2021 25 Bei Fragen zum Thema kontaktieren sie uns gern. Wir schauen uns jede Struktur ganz individuell an und finden die steuerlich beste Möglichkeit, ihr Vermögen zu schützen, aufzubauen und gleichzeitig noch Steuern zu sparen. Wir freuen uns auf Sie! Berthold Schöllhorn ist der Gründer und Geschäftsführer der Blaugold GmbH. Er berät Selbstständige und Unternehmer, wie sie ihre Steuerlast senken können, und erstellt für sie das optimale Steuerkonzept. Berthold Schöllhorn Geschäftsführer Steuerberater, Stiftungsberater (DSA) Blaugold GmbH Steuerberatungsgesellschaft Kirchstr. 15 88267 Vogt 07529 9722-0 steuer@blaugold.com www.blaugold.com 3 BAS Aufzugsservice GmbH Herstellung, Verkauf, Beratung, Planung, Wartung Tel.06104/4082850 Fax.06104/4082852 BAS Aufzugsservice GmbH Borsigstr 6b, 63150 Heusenstamm BAS Aufzugsservice GmbH nur 0,75 Prozent Steuern auf diesen Gewinn abführen – eine wesentliche Begünstigung im Vergleich zum Privatvermögen. Hier würden im Teileinkünf- teverfahren rund 26 Prozent Steuern veranschlagt werden. Gleiches gilt für Aktienveräu- ßerungen: Im Privatvermögen landet man auch hier mit der Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag bei einer Versteuerung von ungefähr 26 Prozent. Klarer Punktsieg also für die Familienstiftung, der wiederum zu einem schnelle- ren Vermögensaufbau führt. Gutes tun und Steuern sparen: das Zusammenspiel von Fami- lienstiftung und gemeinnützi- ger Stiftung Eine interessante Variante, die viele Unternehmerfami- lien wählen, ist, die Unterneh- mensbeteiligungen unter eine „Doppelstiftung“ zu bringen: Eine Familienstiftung, die die Stimm- und Bezugsrechte hält, und eine gemeinnützige Stif- tung. Warum? Die gemeinnützige Stiftung dient nicht der Familie, son- dern einem gemeinnützigen Zweck, der im Voraus festgelegt werden muss. Die gemeinnüt- zige Stiftung hat zudem enge Aufsichtskriterien durch das Fi- nanzamt und das Regierungs- präsidium, schließlich ist der Vorstand in der Lage, Spenden- bescheinigungen zu vergeben. Eine Spende in das Grund- stockvermögen einer gemein- nützigen Stiftung – erlaubt sind Spenden bis zu einer Million Euro innerhalb von 10 Jahren – kann jede natürliche Person geben und sichert sich damit den Sonderausgabenabzug in der Einkommensteuer. Auch hier liegen die Vorteile auf der Hand: Unternehmer können auf der einen Seite Gu- tes für die Gemeinschaft zu tun, auf der anderen Seite durch das Bezugsrecht in der Familien- stiftung das Unternehmens- vermögen schützen und weiter aufbauen. o
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