CRONNECT 12/2021

24 CRONNECT MAGAZ IN 12/2021 DER VORTEIL EINER FAMILIENSTIFTUNG: sie vereint das Beste aus zwei Welten – der Einkommensteuer und der Körperschaftssteuer. g folgenden Generationen zu begünstigen, an sie zu denken und letztlich für sie das Ver- mögen zu schützen und aufzu- bauen. Nur, wer diese Ziele hat, hat auch die nötige „Stifterreife“, wie es im Fachjargon heißt. Das Beste aus zwei Welten: Steuerlast senken mit der Familienstiftung Werfen wir nun noch einen Blick auf die Möglichkeiten, über eine Familienstiftung die Steuerlast zu senken. Was macht diesen Aspekt eigentlich so interessant? Auch hier verdeutlicht ein Ver- gleich von Stiftung und Privat- person die Unterschiede. Für Privatvermögen gilt: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro zahlt eine Pri- vatperson für jeden weiteren Euro 42 Prozent Steuern plus Solidaritätszuschlag und gege- benenfalls Kirchensteuer. Hier nähern wir uns zusammenge- rechnet schnell der 50-Prozent- Marke. Einfaches Beispiel: Für einen Angestellten mit einem Bruttolohn von fünf bis sechs Tausend Euro, der eine Immo- bilie besitzt, bedeutet das, dass er die Mietüberschüsse der Im- mobilien mit 42 Prozent ver- steuern muss. Fallen diese Ein- künfte in der Familienstiftung an, sind lediglich 15 Prozent der Mietüberschüsse zu versteuern. Der Vorteil einer Familienstif- tung: sie vereint das Beste aus zwei Welten – der Einkommen- steuer und der Körperschaft- steuer. Die Körperschaftsteuer trägt mit ihren 15 Prozent auf die laufenden Einkünfte zur Steuererleichterung bei. Die einkommensteuerrechtlichen Vorschriften sind über das pri- vate Veräußerungsgeschäft zur Entlastung mit im Boot: Sowohl im Privatvermögen als auch in der Stiftung ist eine Veräu- ßerung von Immobilien nach zehn Jahren steuerfrei. Doch nicht nur bei Immobilien- Investments kommen mit der Familienstiftung Steuervorteile ins Spiel. Gleiches gilt für Ak- tienveräußerungen und allge- meine Beteiligungen an Unter- nehmen (z.B. GmbH Anteilen). Diese sind in der Stiftung eben- so begünstigt besteuert – wir sprechen hier von einer Steu- erfreistellung von 95 Prozent. Kurz hochgerechnet verbleibt von den restlichen 5 Prozent, die dann in der Stiftung mit 15 Prozent versteuert werden, auf solche Einkünfte ein Steuersatz von 0,75 Prozent. Auch hierfür ein kleines Bei- spiel: Wenn die Stiftung als Holding fungiert, muss man bei Veräußerung von Unterneh- mensbeteiligungen von bei- spielsweise einer Million Euro Bošnjak Commerce d.o.o. Tel: +387 30 717 686 E-mail: bosnjakcommerce3@gmail.com www.bosnjak-commerce.com

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