CRONNECT 12/2021

CRONNECT MAGAZ IN · 12/2021 23 VERMÖGEN SCHÜTZEN IST DAS EINE – es weiter aufzubauen das andere. w der Gründung einer Familien- stiftung eine gute Möglichkeit, zum Erhalt und Schutz ihres Vermögens beizutragen. Grundsätzlich ist die Familien- stiftung ein verselbständigtes Vermögen, dass der Förderung der Familie des Stifters dient. In ihrer Satzung wird auf Lebens- zeit festgelegt, wer die Begüns- tigten der Stiftung – die Desti- natäre – sind, wer förderfähig ist und wer in die Stiftung mit einbezogen wird. Wir sprechen hier selbstverständlich aus- schließlich von Familienmit- gliedern. Interessant wird eine Familien- stiftung vor allem dann, wenn die Unternehmensnachfolge noch nicht geregelt ist. Gerade in solchen Fällen ist es wichtig, die Weichen dafür zu stellen, dass das aufgebaute Unter- nehmensvermögen geschützt und die nachfolgende Gene- ration begünstigt ist. In der Satzung der Stiftung kann der Stifter nämlich festlegen, was mit dem Vermögen passiert – ob es zum Beispiel veräußert werden darf oder nicht. Gesetzt den Fall, dass die nachfolgende Generation nicht in der Lage ist, die Geschäftsführung zum gegebenen Zeitpunkt zu über- nehmen – oder sie es schlicht und ergreifend nicht möchte – und ein Fremdgeschäftsführer eingebaut werden muss, bleibt das Vermögen dennoch in der in der Familie geschützt und die Destinatäre können davon profitieren. Einfach mehr draus machen: Vermögensaufbau mit der Familienstiftung Vermögen schützen ist das eine – es weiter aufzubauen das andere. Auch hier können Familienunternehmen über eine Familienstiftung punkten. Ein Blick auf wichtige Vortei- le einer solchen Stiftung zeigt, warum. Nehmen wir beispielsweise das Thema Immobilien-Invest- ments: Die Familienstiftung ist GRUNDSÄTZLICH IST DIE FAMILIENSTIFTUNG ein verselbständigtes Vermögen, dass der Förderung der Familie des Stifters dient. f ein ideales Konstrukt, um darin Immobilien zu halten, schließ- lich „besitzt“ die Stiftung das Vermögen und kann selbst Im- mobilien erwerben. Und der Steuersatz auf Mietüberschüs- se für eine Familienstiftung liegt bei nur 15 Prozent. Zum Vergleich: Wenn es sich um Privatvermögen handelt und eine Immobilie zu den sonsti- gen privaten Einkünften noch hinzukommt, ist ein Spitzen- steuersatz von 45 bis 50 Pro- zent schnell erreicht. Vermö- genswerte aufzubauen, sei es in Form von Immobilien, aber auch Aktien, Trading, Krypto Invests oder Unternehmens- beteiligungen, gelingt so mit einer Familienstiftung wesent- lich schneller als im Privatver- mögen. Klingt interessant, ist es auch, dennoch ist allein die Aussicht auf eine Senkung der Steuer- last als ausschlaggebend für die Gründung einer Familien- stiftung zu kurz gegriffen. Die Stiftung ist dazu da, die nach-

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