Arbeitsbescheinigung an Arbeitsagentur nur noch Online ab 1.1.2023
Liebe Mitglieder, die Digitalisierung schreitet auch in der Arbeitsverwaltung voran. Folgende Bescheinigungen können ab dem 1. Januar 2023 grundsätzlich nur noch digital, nicht mehr in Papierform, an die Agentur für Arbeit übermittelt werden: Arbeitsbescheinigung EU-Arbeitsbescheinigung Nebeneinkommensbescheinigung Die Pflicht der online-Übermittlung gilt ab dem 1. Januar 2023 für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. [...]